IVDLogo

IVDName

Heisterbergallee 12  
D-30453 Hannover 
Tel.: (0511) 220029-0 
Fax: (0511) 220029-99 
e-mail: service@ivd-gmbh.de 

 

 

 

 

wichtiger Hinweis:

Die Erfüllung der Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweine-Salmonellen-Verordnung) vom 13. März 2007 ist nicht gleichzusetzen mit der Teilnahme am Salmonellenmonitoring als Grundbestandteil des QS-Prüfzeichenprogramms!

In diesem Programm nutzt die QS Qualität und Sicherheit GmbH, Bonn (http://www.q-s.info/Startseite.home.0.html) die zentrale Salmonellendatenbank Qualiproof® der Qualitype AG, Dresden (http://qualitype.de/qualiproof/). Für die Eingabe der Ergebnisdaten der Salmonellenuntersuchungen in die Datenbank Qualiproof® benötigen wir die Vet-ID der Tierarztes sowie die VVVO-Nr. des Betriebes und Sie müssen uns bei der Qualitype AG für Ihre Praxis als beauftragtes Labor freischalten lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem QS-Leitfaden auf dieser Internetseite: http://qualitype.de/qualiproof/.

Sollten Sie nicht am Qualiproof® - Programm teilnehmen wollen, sind Sie bzw. der Tierbesitzer verpflichtet, die entsprechenden Ergebnisdaten der Salmonellenuntersuchungen aufzubewahren.

 

QS-Salmonellen-Monitoring von Schweinebeständen _QS-Pruefz_Verl_blau 150x172Px

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind heute ein zentrales Anliegen. Auch die Forderung in der neuen Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweine-Salmonellen-Verordnung) vom 13. März 2007, Schweinebestände hinsichtlich ihres Salmonelleneintrages in die Fleischproduktionskette einzustufen, verfolgt dieses Ziel.
Salmonellen kommen ubiquitär vor. Sie rufen jedoch beim Schwein, anders als beim Menschen, i.d.R. keine sichtbaren Krankheitssymptome hervor. Daher ist es sinnvoll durch systematische, stichprobenweise Blutuntersuchung zu prüfen, in welchem Umfang die Schweinebestände - nicht die Einzeltiere - Kontakt mit diesen Erregern hatten.
Im Rahmen der Eigenkontrolle hat in Deutschland die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) ein Salmonellenüberwachungsprogramm (Leitfaden Salmonellenmonitoring) entwickelt, dessen Ziel die Reduktion des Salmonelleneintrages in die Lebensmittelkette ist. Grundidee dabei ist es, die Bestände zu kontrollieren und nicht das Fleisch, so dass für den teilnehmenden Landwirt keine lebensmittelrechtlichen Konsequenzen und damit finanzielle Einbußen drohen.
Infolge der Untersuchungen werden die Bestände, abhängig von der Anzahl positiv getesteter Proben in 3 Kategorien eingeteilt.
Die Kategorien stellen eine Risikobewertung des entsprechenden Bestandes dar.

Kategorie I: <  20 % positive Befunde in der Stichprobe, Salmonellenrisiko niedrig
Kategorie II: ≥ 20 % und < 40 % positive Befunde in der Stichprobe, Salmonellenrisiko mittel
Kategorie III: ≥ 40 % positive Befunde in der Stichprobe, Salmonellenrisiko hoch

Für Untersuchungen werden Fleischsaft oder Serumproben untersucht, hierfür dürfen nur die von der QS anerkannten Testsysteme Verwendung finden:

- Salmotyp (LDL, Leipzig)
- Enterisol Salmonellen Diagnostikum (Boehringer, Ingelheim)
- Herd Check (Idexx, Ludwigsburg)

Teilnehmende Betriebe verpflichten sich, abhängig von der Anzahl zur Schlachtung angelieferte Tiere, zur Untersuchung einer Mindestprobenzahl.

Abhängig von der Kategorie können gezielte Maßnahmen zur Salmonellenreduktion in der landwirtschaftlichen Produktion sowie im Schlachtbetrieb durchgeführt werden.
Solche Maßnahmen sind z.B.
- die Analyse der Ein- und Verschleppung von Salmonellen (Tier, Mensch, 
  Schadnager, Vögel, Futter, ....)
- die Verminderung der Einschleppung (kontrollierte Tierherkünfte, Schutzkleidung,
  Schadnagerbekämpfung, Futter- und Tränkewasserhygiene, ggf. Impfung etc.)
- die Reduktion der Verschleppung von Salmonellen, insbesondere Stallhygiene
- die Änderung in Zulieferstrukturen und -gewohnheiten (Gründung von
  Erzeugergemeinschaften, Transportfahrzeuge)
- die getrennte Anlieferung und Schlachtung von Tieren aus Kat. III Beständen
- salmonellenreduzierende Hygienemaßnahmen beim Schlachten von Kat. III Tieren
- sowie Massnahmen in Kat. II und III Beständen (II: Beratung, III:
  bestandspezifischer Massnahmenplan) entsprechend dem QS-Leitfaden.

Im Rahmen des QS-Salmonellenmonitorings sind nur akkreditierte Labors für die Durchführung der Untersuchungen zugelassen.
Für die Beurteilung ist hier eine willkürlich gewählte Grenze von 40 % der optischen Dichte der Positivkontrolle (OD) gesetzt, um zwischen "positiven" und "negativen" Proben zu unterscheiden. Mittelfristig ist eine Senkung dieser Grenze denkbar, wie in Dänemark bereits erfolgt, um so die Gesamtbelastung der deutschen Schweinepopulation und damit des Schweinefleisches zu reduzieren
.