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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IVD
Gesellschaft für Innovative Veterinärdiagnostik mbH
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IVD Gesellschaft für Innovative Veterinärdiagnostik mbH Heisterbergallee 12 30453 Hannover Tel: (0511) 220029-0 Fax: (0511) 220029-99
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1 Geltungsbereich und Anerkennung
1.1 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die IVD Gesellschaft für Innovative Veterinärdiagnostik mbH (nachfolgend „IVD GmbH“) der Geltung schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn die IVD GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Regelungen ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.2 Der Kunde erkennt mit Vertragsschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IVD GmbH als verbindlich an.
2 Vertragsinhalt und Vertragsänderungen
2.1 Die Vertragsbeziehungen sind ausgestaltet durch das Preis- und Leistungsverzeichnis der IVD GmbH, den spezifizierten Auftrag des Kunden sowie durch die nachstehenden Bedingungen.
2.2 Ein Auftragsverhältnis gilt zustande gekommen mit Eingang des Auftrages bei der IVD GmbH und der Auftragsannahme durch das Labor. Die Auftragsannahme erfolgt entweder schriftlich oder konkludent durch die Durchführung des Auftrags. Ist die IVD GmbH zur Annahme des Auftrages nicht bereit, so wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
2.3 Das Auftragsverhältnis wird durch den Kundenauftrag abschließend begrenzt. IVD GmbH ist nicht verpflichtet, andere als die im Auftrag genannten Untersuchungen durchzuführen.
3 Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer als geschuldet; sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang spesenfrei auf ein Konto der IVD GmbH zur Zahlung fällig.
3.2 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden oder ein Zurückbehaltungsrecht ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung von der IVD GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; dies berührt nicht ein eventuell bestehendes gesetzliches Minderungsrecht.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist die IVD GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt den Parteien vorbehalten.
3.4 Die IVD GmbH behält sich ihr Eigentum trotz Übergabe an den Auftraggeber bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
3.5 Bei Eil- und Sonderaufträgen werden nach Absprache Zuschläge für den erforderlichen Mehraufwand erhoben.
3.6 Soweit das Preis- und Leistungsverzeichnis für bestimmte Einzelleistungen einen Preisrahmen nennt, gilt der Preis bis zum angegebenen Maximalpreis als vereinbart. Sind bestimmte Leistungen mit einem Zirka-Preis fixiert, so gilt ein Maximalpreis, der 150 % des Zirka-Preises beträgt, als vereinbart. Soweit Preise “ab EUR ...” ausgewiesen sind, ist die IVD GmbH nicht imstande, den Preisrahmen im vorhinein verbindlich zu fixieren; in diesem Fall bestimmt die IVD GmbH den Preis nach billigem Ermessen auf Grundlage der tatsächlichen Maßnahmen, welche für die IVD GmbH zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendig sind und zu denen sie auch berechtigt und verpflichtet ist. In jedem Fall außer bei Vereinbarung eines Festpreises gliedert die IVD GmbH in der Rechnung die angefallenen Kosten auf.
3.7 Soweit das Preis- und Leistungsverzeichnis monatliche Abrechnung vorsieht, ist hierfür der Kalendermonat als Zeitmaßstab maßgeblich.
3.8 Die Annahme von Schecks erfolgt zahlungshalber unter schriftlicher Berechnung einer Bearbeitungspauschale gemäß Leistungsverzeichnis.
4 Auftragsdurchführung
Die IVD GmbH führt die Aufträge mit gewissenhafter Sorgfalt und zeitlich zügig je nach auftragstechnischen Erfordernissen aus. Auftragsfristen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren; die Frist gilt im Zweifel mit Eingang des Auftrages resp. dem Eingangsdatum im Labor.
5 Gefahrtragung
5.1 Die IVD GmbH trägt die Gefahr für Einsendungen ab Eingang im Labor. Erweist sich die Einsendung nach Annahme des Auftrags zu dessen Durchführung als unbrauchbar, ist die IVD GmbH von der Durchführung des Auftrages befreit. Beruht die Unbrauchbarkeit auf Gründen, die die IVD GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. klimatische Einwirkungen oder sonstige Schäden beim Transport, unsachgemäßer Versand durch den Kunden, falsche Probenbezeichnung, unzureichende Mengen), ist die IVD GmbH berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen, und zwar nach ihrem tatsächlichen Aufwand (auch Rücksendungen, Entsorgung etc.).
5.2 Mit ordnungsgemäßer Aufgabe an einen Transportunternehmer (Deutsche Post AG oder sonstiger Kurierdienst) der an den Kunden zu liefernden Sendung geht die Gefahr auf den Kunden über. Die IVD GmbH haftet nach diesem Zeitpunkt insbesondere nicht für Verzögerungs-, Verlust- und Verschlechterungsgefahr.
6 Gewährleistung und Haftung
6.1 Die IVD GmbH haftet nicht für nicht am Vertragsgegenstand selbst entstandene Schäden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – insbesondere nicht wegen entgangenen Gewinns oder sonstigen Vermögensschäden. Dies gilt nicht für die in 6.2 bis 6.7 genannten Ausnahmen.
6.2 Die IVD GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gegenüber Kaufleuten richtet sich die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen auch dann, wenn der Kunde Schadensersatz statt der Leistung wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit begehrt. Gegenüber Nicht-Kaufleuten und Nicht-Verbrauchern haftet die IVD GmbH für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe und leitender Angestellter.
6.3 Die IVD GmbH haftet für jede schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen.
6.4 Gegenüber Nicht-Kaufleuten haftet die IVD GmbH für Mängel, deren Abwesenheit sie garantiert hat.
6.5 Die IVD GmbH haftet für jede schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, gegenüber Nicht-Verbrauchern und Nicht-Kaufleuten gilt diese Begrenzung nur bei leichter Fahrlässigkeit.
6.6 Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diejenigen Absichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
6.7 Die IVD GmbH haftet für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
6.8 Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
7 Geheimhaltung und Datenschutz
7.1 Die IVD GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, über alle mit dem Auftrag erhaltene Informationen und über die durch seine Durchführung erlangten Ergebnisse Geheimhaltung zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ende des Vertrags.
7.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die IVD GmbH durch die Vertragsdurchführung gewonnenen Daten zu Laborvergleichsuntersuchungen im Einklang mit internationalen Normen (ISO/IEC) verwendet. Weiterhin erklärt sich der Kunde einverstanden, dass die IVD GmbH durch die Vertragsdurchführung gewonnenen Daten zu Ringversuchen und für eigene Laborvergleichsuntersuchungen anonymisiert verwendet.
8 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so berührt dieses nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen; die Parteien sind verpflichtet eine Regelung zu vereinbaren, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, auch für Wechsel- und Scheckforderungen; ist der Kunde nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB, gilt die Zuständigkeit nach der ZPO.
Angaben nach § 6 TDG:
IVD
Gesellschaft für Innovative Veterinärdiagnostik mbH
Heisterbergallee 12
30453 Hannover
Tel.: +49 (0)511 / 22 00 29 - 0
Fax.: +49 (0)511 / 22 00 29 - 99
Internet: http://www.ivd-gmbh.de
E-Mail: service@ivd-gmbh.de
Geschäftsführer: Prof. Dr. Gerald-F. Gerlach, Dr. Matthias Homuth, Dr. Katrin Strutzberg-Minder
Sitz der Gesellschaft: Hannover
Eingetragen beim Registergericht Hannover: HRB 56590
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE250017621
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